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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GRAPHIXER® GmbH als Auftragnehmer

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der GRAPHIXER® GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt), die Unternehmer sind. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der GRAPHIXER® GmbH nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

 

 

2. Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche Entwürfe und Werkszeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die Nutzungsrechte an den von der GRAPHIXER® GmbH in Erfüllung des geschlossenen Vertrages gefertigten Arbeiten im vereinbarten Umfang, soweit im Vertrag keine Einschränkung der Rechteübertragung vereinbart wird. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – bei der GRAPHIXER® GmbH. Digitale Rohdaten sowie deren Nutzungsrechte werden regelmäßig nur gegen gesondertes Entgelt und nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben bzw. übertragen. Sollte sich der Umfang der Nutzung im Vergleich zur gegenwärtigen bzw. der bei Vertragsschluss angenommenen Nutzung qualitativ und quantitativ erweitern, sind sich die Parteien einig, dass die GRAPHIXER® GmbH in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens von § 315 BGB nach billigem Ermessen eine angemessene Nachberechnung der Lizenz- bzw. Nutzungsgebühr verlangen kann. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Falle eine den marktüblichen Gepflogenheiten entsprechende Lösung herbeizuführen. Die Nutzungs- und Verbreitungsrechte stehen ausschließlich dem Vertragspartner der GRAPHIXER® GmbH zu. Eine Mitbenutzung der Nutzungsrechte durch Dritte, insbesondere durch Mitgesellschafter, verbundene Unternehmen, verbundene Gebietskörperschaften des Vertragspartners etc. ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der GRAPHIXER® GmbH und nur gegen Zahlung eines angemessen Entgeltes zulässig. Die Nutzung der vertraglich übertragenen Nutzungs- und Verbreitungsrechte ist erst mit Eingang des Rechnungsbetrages zulässig. Entwickelte Entwürfe sind bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages und der Übergabe des finalen Produktes an den Auftraggeber Eigentum der GRAPHIXER® GmbH, unterliegen deren alleinigem Urheber- und Nutzungsrecht und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Entwürfe, die im Rahmen kostenloser Marketingaktionen oder für eine Angebotspräsentation erstellt wurden. Entwürfe dienen den Auftraggebern als Veranschaulichung von zu erbringenden Leistungen und dürfen ohne die schriftliche Einwilligung der GRAPHIXER® GmbH – auch in inhaltlich oder äußerlich abgewandelter Form – nicht kopiert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Die GRAPHIXER® GmbH ist berechtigt, die entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich zu signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren. Die Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen der GRAPHIXER® GmbH und dem Auftraggeber ausgeschlossen werden. Die Reproduktion aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen (Bilder, Texte, Muster, Audio-/Videodaten, Archivdaten etc.) erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. Der Auftraggeber garantiert diese Berechtigung und stellt die GRAPHIXER® GmbH von etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie sonstigen Ansprüchen frei. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die GRAPHIXER® GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen sowie der vom Auftraggeber eingebrachten Materialien wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die GRAPHIXER® GmbH haftet nicht für in den Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Ebenso wenig haftet die GRAPHIXER® GmbH für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. Die Rechtssicherheit von Auftraggeberangaben wie etwa Impressum, Datenschutzerklärung und Verlinkungen wird durch die GRAPHIXER® GmbH nicht geschuldet; die Gewährleistung der diesbezüglichen Rechtssicherheit obliegt dem Auftraggeber.

 

 

3. Terminvereinbarungen

Alle Liefertermine gelten unter der Voraussetzung, dass sämtliche vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen (Logos, Bild- und Textvorlagen, Lithos, Manuskripte, Datenträger etc.) umgehend bzw. zum vereinbarten Termin bei der GRAPHIXER® GmbH eintreffen. Kommt es von Seiten des Auftraggebers zu Verzögerungen, so ist die GRAPHIXER® GmbH von dem vereinbarten Liefertermin entbunden.

 

 

 

4. Zahlungsmodalitäten

Rechnungen der GRAPHIXER® GmbH sind spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Werden Leistungen in Teilen erbracht und übergeben, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Übergabe fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen, so kann die GRAPHIXER® GmbH angemessene anteilige Abschlagszahlungen verlangen. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden nach Aufwand auf Basis der jeweiligen Honorarsätze in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der GRAPHIXER® GmbH anerkannt worden sind. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge und Entwürfe durch die GRAPHIXER® GmbH erfolgt mangels anderslautender Vereinbarung nur gegen Zahlung eines branchenüblichen, angemessenen Entgeltes. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist – soweit nichts anderes vereinbart – nicht geschuldet.

 

 

5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt. Mit der Freigabe des Korrekturabzuges zur Produktion gilt die Ware/Leistung als vertragsgemäß erstellt. Entspricht die gelieferte Ware/Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit, ist sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat sie nicht die zu erwartenden Eigenschaften, so ist die GRAPHIXER® GmbH zur Nacherfüllung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Werktagen ab Empfang der Ware/Leistung anzuzeigen. Transportschäden sind bei Übergabe sofort gegenüber dem Logistiker sowie der GRAPHIXER® GmbH anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung inklusive einer Fotodokumentation. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Beweislast hierfür trifft den Auftraggeber. Es gelten die Regelungen des § 377 HGB. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware/Leistung. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

 

6. Sonstige Bestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der GRAPHIXER® GmbH in Kamenz. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Die GRAPHIXER® GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

 

 

(Stand: 22.12.2020 )